Flugfunkausbildung

Die Verständigung mit der Bodenstation ist essentiell für eine sichere Flugdurchführung. Lerne hier die Sprache der Piloten und Fluglotsen in Deutsch und Englisch.

Erwerb einer Funklizenz

Bei den Flugfunklizenzen unterscheidet man drei Ausprägungen:

  • Binnenfunksprechzeugnis oder BFZ
  • eingeschränktes Funksprechzeugnis EFZ
  • allgemeines Funksprechzeugnis oder AFZ


BFZ

Das BFZ oder Binnenfunksprechzeugnis berechtigt zur Ausübung des Flugfunkdienstes ausschließlich in deutscher Sprache und ist beschränkt auf Österreich.
Du darfst damit nicht ins Ausland fliegen! Eine Anerkennung eines deutschsprachigen Staates (z.B. Bundesrepublik Deutschland) ist möglich.

 

EFZ

Mit dem EFZ oder eingeschränkten Flugfunkzeugnis darfst du  in deutscher und englischer Sprache im In- und Ausland nur nach Sichtflugregeln (VFR) fliegen.
Dieses Sprechfunkzeugnis ist für alle Privatpiloten gedacht, die nicht vorhaben in weiterer Folge Instrumentenflug oder eine Berufspilotenberechtigung zu machen. Und falls doch, ist das Upgrade auf das AFZ auch kein Problem!

 

AFZ

Mit dem AFZ darfst du in deutscher und englischer Sprache, national und international den Sprechfunk ausüben, auch bei Bodenfunkstellen.
Das AFZ ist verpflichtend ab Instrumentenflug aufwärts bis zur Ausübung der Linienpilotenlizenz ATPL. Die Flugfunklizenz ist während der Flugausbildung – vor dem ersten Alleinflug – oder getrennt davon vorher zu erwerben.

 

Language Proficiency

Die Bestätigung über die Sprachkompetenz Deutsch und/oder Englisch muss gesondert erworben werden. Dies findet in sogenannten Language Proficiency Checks statt. Der Proficiency Level (LVL 4, 5 oder 6)  wird in deiner Lizenz eingetragen.
Sowohl Erstprüfung als auch Verlängerungen können mit unseren clubinternen LPE’s (Language Proficiency Examiner) durchgeführt werden.

Voraussetzungen

  • ein schriftlicher Antrag an das jeweils zuständige Fernmeldebüro abhängig vom Wohnort,
  • die Vollendung des 16. Lebensjahres
  • Verlässlichkeit
  • keine rechtskräftige Verurteilung wegen grober Verstöße gegen Funkvorschriften, eines Verbrechens oder sonstiger Handlungen gegen die staatliche Sicherheit, öffentliche Ruhe und Ordnung, körperliche Sicherheit, Geheimhaltungspflicht
  • fachliche Befähigung

Umfang der Ausbildung

  • die Ausbildung wird üblicherweise im Selbsstudium bei z.B.: Radiocheck gemacht
  • Sonderbestimmungen für die Luftfahrt
  • Grundlagen der Funknavigation
  • Fernmelderecht
  • Technik
  • Praktisches Sprechfunktraining – Erlernung der Sprechgruppen

Den Abschluss bildet die theoretische und praktische Prüfung bei der Fernmeldebehörde. Diese stellt auch das Flugfunkzeugnis aus.

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