Nachtsichtflug

Bei gutem Wetter auch in der Dunkelheit fliegen und sich an den Lichtern am Boden orientieren.

Die Nachtsichtflugausbildung (NVFR) kann zwar in die PPL-Ausbildung integriert werden, sollte aber vernünftigerweise erst danach begonnen werden.

Als Voraussetzung für die Nachtsichtflugerlaubnis werden 5 Flugstunden im Nachtsichtflug benötigt. Davon muss mindestens ein Flug Überland sein. Und mindestens 5 Landungen sind alleine an Bord durchzuführen.

Die Öffnungszeiten unseres Flugplatzes (09:00 bis 20:30 Uhr Lokalzeit an allen Tagen im Jahr) und die Phasen der Dunkelheit legen eine flexible und auf die Bedürfnisse unserer Mitglieder angepasste Ausbildung im Winter nahe.

Für den Erhalt des NVFR Eintrags in den PPL ist nach Erfüllung aller beschriebenen Voraussetzungen keine Prüfung notwendig.

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